mit Ingrid Allaart-Batliner, Mauren, und Gerda Bicker-Brunhart,
Balzers, im Gespräch mit Josef Biedermann, Planken. Heirat mit einem Ausländer bedeutet Ausbürgerung. Am Mittwoch, 1. Juli 2015, um 18 Uhr findet im Liechtensteinischen Landesmuseum die zweite Gesprächsrunde in der Reihe „Vom Fräulein zur Frau – ZeitzeugInnen berichten“ zur Ausstellung „Vom Fräulein zur Frau – Emanzipation in Liechtenstein“ statt.
Diese Veranstaltung ist der bürgerrechtlichen Gleichstellung der Frauen gewidmet. Bis 1974 verloren liechtensteinische Frauen ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie einen Ausländer heirateten. Ausländerinnen, die einen Liechtensteiner heirateten, erhielten hingegen bis 1984 bei der Heirat automatisch den liechtensteinischen Pass. Kinder bekamen automatisch das Bürgerrecht des Vaters, sofern sie aus einer ehelichen Gemeinschaft stammten. Die bürgerrechtliche Gleichstellung von Frau und Mann erfolgte erst in den 1990er Jahren. Seit 1997 erhält ein Kind die liechtensteinische Staatsbürgerschaft per Geburt, unabhängig davon, ob über den Vater oder die Mutter
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WohinTippHQ 2 hours ago