Vor, während und nach dem Nationalsozialismus. Als Abtreibung nicht nur strafrechtlich verboten war, sondern bis 1975 von Polizei und Justiz auch als Verbrechen verfolgt wurde, entwickelte sich eine Art illegaler Markt für den Abbruch unerwünschter Schwangerschaften. Hier agierten vielfach Frauen und Männer ohne jegliche medizinische Ausbildung als AbtreiberInnen und boten ihre Dienste gegen Entgelt an – für ärmere Frauen in Not meist der einzige Ausweg. Die Austrofaschisten verschärften die Verfolgung des Verbrechens der Abtreibung, und für die Nazis kam die Abtreibung an „deutschen“ Frauen einem „Verbrechen gegen die Volksgemeinschaft“ gleich. Nach 1945 wurden Abtreibungen dann wieder mit „normalen“ strafrechtlichen Maßnahmen geahndet.
Sylvia Köchl, Autorin des im Herbst 2016 im Mandelbaum Verlag erschienen Buches „Das Bedürfnis nach gerechter Sühne“, hat im Zuge ihrer Forschung zur Frauen, die von den Nazis als „Berufsverbrecherinnen“ im Frauen-KZ Ravensbrück interniert worden sind, zahlreiche Gerichtsakten von Abtreibungsfällen aus den 30er, 40er und 50er Jahren gesichtet und wird anhand von ganz konkreten Beispielen berichten, wie Abtreibungen in der Illegalität stattgefunden haben und wie die strafrechtliche Verfolgung vor, während und nach dem Nationalsozialismus abgelaufen ist.
Karten an der Abendkasse, Eintritt 7 Euro
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WohinTippHQ 2 hours ago